AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verbandspool AG / rewardo-Plattformen


1. Geltung


(1) Das Cashback-Programm rewardo auf den Websites www.rewardo.ch u.a. ist ein Angebot der Verbandspool AG, Hauptstr. 53, 9053 Teufen, Schweiz (im Folgenden: rewardo) für Kunden in Deutschland. Für alle Verträge gelten ausschliesslich die nachstehenden Vertragsbedingungen. Du wirst durch die Anmeldung zum Netzwerk anerkannt.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen der Teilnehmer sind, sofern sie nicht ausdrücklich von rewardo schriftlich akzeptiert wurden, unverbindlich.


2. Vertragsschluss, zugelassene Nutzer


(1) Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers durch die Annahme von rewardo zustande. Die Mitarbeiter von rewardo sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.

(2) Minderjährige sind von der Teilnahme am Netzwerk ausgeschlossen.

(3) Der Teilnehmer hat sein Passwort vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Sollte dem Nutzer das Passwort abhandenkommen oder ihm ein Missbrauch seines Zugangs bekannt werden, hat er rewardo hiervon unverzüglich zu unterrichten.


3. Anmeldung


(1) Jeder Teilnehmer hat sich bei rewardo durch eine Anmeldung zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer seinen Namen, bei Gesellschaften auch den des Vertretungsberechtigten, sowie Postanschrift (nicht: Postfach), Telefon und E-Mail-Adresse anzugeben. Der Teilnehmer hat rewardo bei Änderungen unverzüglich zu informieren.

(2) Jeder Teilnehmer darf sich nur einmal anmelden und nur einen Account bei rewardo betreiben.

(3) Unrichtige Angaben berechtigen rewardo zur sofortigen Kündigung.


4. Partnerunternehmen und Kunden


(1) Teilnehmer des Netzwerkes sind entweder Partnerunternehmen oder Kunden. Die Kunden erhalten beim Einkauf auf Websites der Partnerunternehmen Cashback-Zahlungen nach Massgabe der folgenden Bestimmungen. Die Partnerunternehmen zahlen Provisionen an rewardo.

(2) Die Teilnahme am Netzwerk ist für die Kunden kostenfrei. Den Kunden steht die Wahl der Partnerunternehmen und von deren Angeboten frei.

(3) rewardo ist an den zwischen Partnerunternehmen und Kunden geschlossenen Verträgen nicht beteiligt. Es steht für deren Erfüllung nicht ein.


5. Cashback


(1) Ein eingeloggter Kunde, der über die Websites von rewardo bei den Partnerunternehmen einkauft, erhält eine Rückzahlung (Cashback). Ein Cashback ist ausgeschlossen, wenn der abgeschlossene Vertrag unwirksam ist oder wenn er widerrufen bzw. auf andere Weise rückgängig gemacht wurde.

(2) Die Höhe des Cashbacks legt das Partnerunternehmen im Vorhinein fest. Sie kann fix oder prozentual vom Vertragswert festgelegt werden. Mindestwerte sind 0,01 CHF bzw. 1 % des Einkaufswertes. Die Höhe kann vom Partnerunternehmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Über die jeweils aktuelle Höhe werden die Kunden beim Einkauf über die Websites von rewardo informiert.
Soweit die Höhe des Cashbacks vom Vertragswert abhängig ist, ist der Nettowarenwert massgeblich. Versandkosten, Mehrwertsteuer und Zahlungsgebühren sowie eventuell anfallende Kosten durch Altgeräteentsorgung bleiben unberücksichtigt. Soweit der Kunde mit Gutscheinen bezahlt, ist diese Zahlung nicht cashbackfähig.


6. Ablauf


(1) Ein Cashback kann nur berechnet werden, wenn der Kunde ordnungsgemäss bei rewardo eingeloggt ist. Kunde und Besteller müssen identisch sein.

(2) Hat der Kunde nach dem Einloggen bei rewardo mehrere Websites unterschiedlicher Anbieter aufgerufen oder mehr als dreissig Minuten gewartet, bevor er seine Bestellung tätigt, sollte er den Anmelde-Vorgang wiederholen, da das zur Feststellung des Cashback erforderliche Tracking beeinträchtigt sein könnte.

(3) Sollte der Kunde eingeloggt sein und keine unverzügliche Mitteilung über die Einleitung der Cashback-Berechnung erhalten haben, kann er auf der Website von rewardo unter Angabe der Transaktionsdaten das „Nachbuchungs-Verfahren“ einleiten, um den verlorenen Cashback zu erhalten.

(4) Die Berechnung des Cashbacks erfolgt, sobald das Partnerunternehmen Vertragsschluss, Zahlung und Wirksamkeit des Vertrages bestätigt hat. Dies geschieht nach Bezahlung und Ablauf der Widerrufsfrist. Soweit der Kunde den Vertrag nicht erfüllt bzw. ihn widerrufen, angefochten oder anderweitig beendet hat, ist ein Cashback ausgeschlossen.


7. Kundenwerbung


(1) Die Werbung neuer Kunden muss, wie auf rewardo.ch beschrieben, nachgewiesen werden. Unzulässig sind Selbstwerbung, die Werbung von Bewohnern des gleichen Haushalts, die Anlegung von Zweitaccounts, die Angabe falscher Daten u.ä.

(2) Der Versuch der unlauteren Generierung von Prämien berechtigt rewardo zur fristlosen Kündigung.

(3) Dieses Prämiensystem dient der Belohnung von Mund-zu-Mund-Propaganda unter Freunden. Es ist dem Kunden untersagt, die Dienstleistungen von rewardo kommerziell oder im Wege unverlangter E-Mail-Werbung zu bewerben.


8. Auszahlung


(1) Die Auszahlung des Cashbacks des Partnerunternehmens an den jeweiligen Kunden erfolgt auf Veranlassung durch den Kunden über seinen Kontobereich per Überweisung (deutsches Inland) oder Paypal.

(2) Die Auszahlung erfolgt erst ab einem Cashback von 10 CHF. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei Kündigung durch den Kunden verfällt das Guthaben, soweit es 2 CHF nicht überschreitet, zugunsten von rewardo.

(3) rewardo steht gegenüber den Kunden nicht für die Leistungsfähigkeit und -willigkeit der Partnerunternehmen ein. Vom Partnerunternehmen nicht gezahlte Vergütungen können nicht ausbezahlt werden. In diesem Fall tritt rewardo die Forderung gegen das Partnerunternehmen in Höhe des Anspruchs des Kunden an den Kunden ab.


9. Gewährleistung


Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.


10. Kündigung


(1) Der Vertrag kann vom Kunden sowie von rewardo jederzeit ordentlich mit einer Frist von drei Werktagen gekündigt werden.

(2) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Versuch, die vertragsgemässe Feststellung des Cashback (insbesondere durch technische Hilfsmittel) zu beeinflussen, berechtigt rewardo zur fristlosen Kündigung.

(3) Kündigungen können per E-Mail ausgesprochen werden.


11. Technische Mängel


(1) rewardo gewährleistet eine Erreichbarkeit des Dienstes von 97 % im Monatsmittel.

(2) rewardo ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.

(3) rewardo haftet nicht für die Erreichbarkeit der Websites von Partnerunternehmen. Sind Websites von Partnerunternehmen dauerhaft nicht erreichbar, hat das Partnerunternehmen rewardo darauf hinzuweisen.


12. Unzulässige Inhalte


(1) Partnerunternehmen, die Websites mit rechtswidrigen Inhalten betreiben, dürfen nicht am Netzwerk teilnehmen. Rechtswidrige Inhalte sind insbesondere solche, die gegen das Straf-, Jugendschutz-, Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Preisangaben-, Preisbindungs-, Datenschutzrecht oder sonstige Gesetze verstossen. Unzulässig sind des Weiteren das Versenden unverlangter E-Mail-Werbung (Spam), die Verwendung irreführender Links und die Angabe falscher E-Mail-Adressen, Namen oder Daten.

(2) rewardo überprüft nicht die Inhalte der Partnerunternehmen und ist für diese nicht verantwortlich. Der Teilnehmer hat rewardo von allen Schäden, die rewardo durch eine Verletzung der Pflichten aus Abs. 1 entstehen, freizuhalten.

(3) rewardo ist bei Verletzung dieser Vertragspflicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.


13. Allgemeine Haftungsbegrenzung


(1) Schadensersatzansprüche gegen rewardo sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.

(2) Die Teilnehmer sind zur regelmässigen Datensicherung und zu Massnahmen zur IT-Sicherheit nach dem Stand der Technik verpflichtet.


14. Textform


Erklärungen gegenüber rewardo sowie Änderungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform (E-Mail, Fax).


15. Datenschutz


Die Daten der Teilnehmer werden von rewardo zur Vertragsabwicklung und zur Kommunikation innerhalb des Netzwerks gespeichert. Sie werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung genutzt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Werbezwecken genutzt, soweit nicht eine gesonderte Einwilligung des Teilnehmers vorliegt.


16. Salvatorische Klausel


Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

Teufen (Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schweiz), 21.10.2015